Wiesbaden: Spielbank muss fristlose Kündigung zurücknehmen

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Vor dem Arbeitsgericht hat die Spielbank Wiesbaden eine Niederlage erlitten. Im Juni hatte man eine Mitarbeiterin fristlos entlassen, weil sie einen 100-Euro-Jeton gestohlen haben soll. Die 30-Jährige wehrte sich gegen die Kündigung und zog vor Gericht – mit Erfolg. Die Kammer erklärte die fristlose Kündigung für unwirksam. Die Spielbank muss die Frau weiterbeschäftigen. Das Arbeitsgericht bemängelte, dass die Spielbank keine entlastenden Tatsachen aufgenommen hat. Croupiers, die am gleichen Tisch gewesen sind, als der 100-Euro-Jeton verschwunden sein soll, wurden von der Geschäftsleitung nicht befragt. Man stützte sich allein auf die Aussage einer studentischen Aushilfe. Die räumte vor Gericht ein, dass sie zwar ungewöhnliche Handbewegungen gesehen hat, aber nicht, ob der Jeton tatsächlich eingesteckt wurde. Das reichte der vorsitzenden Richterin nicht aus, um einen Diebstahl zu beweisen. Die Kündigung sei daher unwirksam, die Spielbank Wiesbaden muss die Mitarbeiterin weiterbeschäftigen.

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