Schweiz: Geld darf bei Poker-Razzien beschlagnahmt werden

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Das Bundesstrafgericht hat entschieden, dass die Beschlagnahme von Bargeld bei einer Poker-Razzia im IST-Club (Zürich) Anfang November rechtmäßig gewesen ist. Dieses Geld könnte als Beweismittel dienen, dass illegales Glücksspiel organisiert oder betrieben worden sei, schreibt 20min.ch in seiner heutigen Ausgabe. Die Polizei hatte einem Teilnehmer des Turniers insgesamt 430 Franken (rund 326 Euro) abgenommen. Der Mann führte eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmungsverfügung der Spielbankenkommission. Die wurde abgelehnt. Das Urteil (Az.: BV.2010.78) ist noch nicht rechtskräftig.

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