Diffamiert, diskreditiert, diskriminiert: Offener Brief des Automatenkönigs Paul Gauselmann

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Paul Gauselmann gehört zu den Mächtigen innerhalb der Glücksspielindustrie. Seit 1981 ist er Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI). Mitte der 1950er Jahre stieg Gauselmannins Business ein. Erst machte der mittlerweile 76-jährige Unternehmer mit Musikboxen Geld, später, ab 1974, setzte er auf die Entwicklung von Geldspielautomaten und die Suche der Spieler nach dem schnellen Glück.

Sein Imperium wuchs stetig an. Heute gehören zur Gauselmann AG, der Paul Gauselmann immer noch als Vorstandssprecher angehört, etwa 200 Merkur-Spielotheken in Deutschland. Außerdem ist man in zehn europäischen Ländern aktiv und investiert in die Sparten Internetspiele und Sportwetten. Die Hamburger Firma Edict, 2008 der Hamburger Spielbank abgekauft, entwickelt Internet-Spiele und Software für Online-Casinos.  Das Geschäft brummt. Doch es gibt auch Kritiker.

Ilona Füchtenschnieder-Petry, Vorsitzende des Fachverband Glücksspielsucht, und von Hochgepokert zum Fall René Schnitzler befragt, gehört zu den größten Gegnern der Automatenindustrie.  Unerschrocken zieht sie gegen die Glücksspielindustrie ins Feld, die die Spieler „finanziell ausquetscht“. Auch gegen den mächtigen Paul Gauselmann schießt sie scharf. Der schrieb ihr jetzt einen offenen Brief und buhlt fröstelnd um ihre Gunst.

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Sehr geehrte Frau Füchtenschnieder-Petry,

Ihre Kommentare zu meiner Rede auf der diesjährigen IMA (Anm.: Internationale Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten) lassen den Verdacht aufkommen, dass es eigentlich keinen Sinn hat, Ihnen zu schreiben. Denn egal, was ich als Unternehmer oder auch als Repräsentant meiner Branche sage, Sie wollen es falsch verstehen. Vielleicht können Sie auch gar nicht anders, weil Ihre betonharten Vorurteile keine anderen Interpretationen zulassen.

Wenn ich Ihnen trotzdem schreibe, dann tue ich dies, weil ich ein Mensch mit unerschütterlichem Optimismus bin und darauf vertraue, dass auch betonharte Vorurteile durch den klaren Blick auf die Wirklichkeit überwunden werden. Ich schreibe auch aus Verantwortung für meine mehr als 6500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Mitglieder der Branchenverbände mit ihren mehr als 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, denen ich angehöre, und nicht zuletzt auch für die mehr als zehn Millionen Spielgäste, die unsere Spieldienstleistung in Anspruch nehmen. Wir alle haben es nicht verdient, von Ihnen diffamiert, diskreditiert und neuerdings auch diskriminiert zu werden.

Wir – und ich spreche hier nicht nur für mein Unternehmen, sondern auch für die gesamte Unterhaltungsautomatenwirtschaft – nehmen das Thema Spielerschutz ernst!

Nur zur Erinnerung – wir setzen uns bereits seit den 80er Jahren mit der Thematik auseinander. So wurden von uns seither verschiedene wissenschaftliche Studien unterstützt. Zudem besteht auf unsere Initiative hin in Spielstätten seit 1985 ein absolutes Alkoholverbot. Und seit 1989 werden alle Automaten mit einem Warnhinweis „Übermäßiges Spielen ist keine Lösung bei persönlichen Problemen“ versehen sowie seit dem Jahr 2000 – auf Grund der mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestehenden Kooperation – auch mit der Telefonnummer der BZgA Info- und Beratungshotline. Im 4. Quartal 2010 gaben 67 Prozent der Anrufer an, aufgrund des Piktogrammes die Nummer der BZgA gewählt zu haben. Für uns ein Beleg dafür, dass dieser Baustein der Aufklärung und der Information funktioniert.

Dass auch die Spielverordnung im Sinne des Spielerschutzes wirkt, zeigen die verschiedenen Studien. So hat die neue Spielverordnung unter anderem dazu beigetragen, dass die Mehrfachbespielung sowie der Stundenaufwand (fünf bis fünfzehn Euro) effektiv reduziert wurden. Laut Fraunhofer Institut München liegt der durchschnittliche Stundenaufwand bei 10,89 Euro. Und laut Feldstudie „Umsetzung der novellierten Spielverordnung“ von Herrn Jürgen Trümper, Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. werden jetzt nur noch durchschnittlich 1,4 Geräte von einem Spielgast bespielt.

Vor dem Wirksamwerden der novellierten Spielverordnung war das noch anders. Der Durchschnittsaufwand am Gerät belief sich pro Stunde auf durchschnittlich 22,50 Euro. Durchschnittlich wurden 2,6 Geräte bespielt, wodurch sich im Durchschnitt ein Stundenaufwand von 60 Euro ergab. Legt man den aktuellen durchschnittlichen Stundenaufwand von 10,89 Euro und den Durchschnitt von 1,4 gleichzeitig bespielter Geräte zugrunde, so hat sich der Stundenaufwand für den Spielgast auf rund 15 Euro pro Stunde reduziert.

Wenn Sie Ihre Vorurteile für einen Moment vergessen würden, müssten Sie anerkennen, dass die von der Politik und der Unterhaltungsautomatenwirtschaft unternommenen Maßnahmen im Sinne des Spielerschutzes sehr effektiv sind.

Sie glauben es mir zwar nicht, aber trotzdem sage ich es zum wiederholten Male: Jeder Spieler, der dauerhaft die Kontrolle über sein Spielverhalten verliert und im engeren Sinne krankhaft spielt, ist einer zu viel. Auf das Geld dieser bedauernswerten Menschen können und wollen wir gerne verzichten. Nicht zuletzt deswegen habe ich persönlich die Anstrengungen in unserer Branche zur Intensivierung der Präventionsarbeit vorangetrieben.

Wir sind froh, dass wir beim Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Experten gefunden haben, die uns tatkräftig in diesem wichtigen Anliegen unterstützen. Mit der Schulungsinitiative in Kooperation mit dem Caritasverband verfolgen wir das Ziel, die Filialleitungen in Spielstätten über die Problematik des pathologischen Spielverhaltens zu informieren und ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie den krankhaft spielenden Menschen von unserer Seite – der Anbieterseite – geholfen werden kann. Die erste Schulungswelle, in der alleine vom Caritasverband mehr als 1.000 Führungskräfte aus den Spielstätten geschult werden, ist gerade angelaufen. Allein aus meinem Unternehmen wurden 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesen Intensiv-Schulungen angemeldet.

Warum, sehr geehrte Frau Füchtenschnieder-Petry, rufen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Fachstellen und -verbänden auf, die Zusammenarbeit mit uns zu beenden und in Zukunft zu boykottieren? Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie damit wirksame Hilfe für Menschen, die dieser Hilfe dringend bedürfen, vereiteln? Ich nenne das einen Aufruf zum Unterlassen von Hilfeleistung. Ihr Gewissen geht mich nichts an. Aber ich frage mich doch, wie Ihr Boykottaufruf mit dem Selbstverständnis der von Ihnen vertretenen Organisationen als sozial verpflichtete Dienstleister zu vereinbaren ist.

Woher sollen unsere Mitarbeiter die notwendigen Kenntnisse für die präventive Arbeit bekommen, wenn nicht von den Experten aus den entsprechenden Fachstellen und Verbänden? Wie sollen wir unsere Mitarbeiter für diese Aufgabe motivieren, wenn nicht einmal die hauptberuflich damit Beschäftigten bereit sind, alle Wege zur Hilfe und zur Selbsthilfe der Betroffenen mitzugehen?

Bei der Bewältigung dieser Aufgabe müssen wir alle – Sie als Helfer und wir als Unternehmer – die ausgetretenen Pfade verlassen und neue Wege gehen! Wir sind bereit, neue Wege zu gehen und haben die ersten Schritte schon sehr erfolgreich im Sinne der Problemlösung gemacht.

Wir suchen die konstruktive Zusammenarbeit von Politik, Präventionsexperten und Anbietern. Nur in der Kooperation, in der Vorurteile mit dem Blick auf das gemeinsame Ziel der Prävention überwunden werden, können erfolgreiche Lösungen erarbeitet werden. Lassen Sie uns Vorurteile überwinden und uns auf die Problemlösung konzentrieren. In diesem Sinne stehen wir zu einen konstruktiv kritischen Dialog bereit! (Quelle/Fotos: Gauselmann AG)

Mit freundlichen Grüßen
gez. Paul Gauselmann

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