Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd ist der Freistaat Bayern vom Oberlandesgericht München nur deshalb nicht wegen unlauteren Wettbewerbs für die Spiele Lotto und Keno verurteilt worden, weil die klagende Partei nach Ansicht des Gerichts nicht zur Klage befugt gewesen sei. Grund: Es handelt sich beim Kläger um einen Verein, der zwar für einen lauteren Wettbewerb eintritt, aber lediglich gegen Nichtmitglieder vorgeht. Nach Auffassung der Richter hätten die Werbemaßnahmen des Freistaats dennoch gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, da sie zur Teilnahme am Glücksspiel aufgefordert hätten. In der ersten Instanz hatte das Landgericht der Klage stattgegeben und den Freistaat zur Unterlassung verurteilt.
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