Glücksspielstaatsvertrag: EU gibt grünes Licht für Schleswig-Holstein!

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Am Dienstag hat die EU-Kommission dem Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz grünes Licht erteilt.  Sollte das Gesetz wie geplant diesen Sommer vom Kieler Parlament verabschiedet werden, könnte die Lizenzvergabe für 2012 bereits im Herbst dieses Jahres beginnen. Der Sportwettenanbieter Betfair teilt dies in einer Presseinformation mit. Man begrüße die Entwicklung und wäre im Fall einer Gesetzesverabschiedung unter den ersten, die eine Lizenz für das kommende Jahr beantragen würden.

Peter Reinhardt, Chef von Betfair Deutschland, sagte: „Betfair begrüßt die Zustimmung der EU-Kommission zum Schleswig-Holsteinischen Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz. Dies ist ein Schritt vorwärts im politischen Prozess hin zu einer zeitgemäßen Glücksspielregulierung in Deutschland. Sobald der Schleswig-Holsteinische Landtag das Glücksspielgesetz verabschiedet, wird Betfair dort eine Lizenz beantragen.“

Die Politiker aus dem Norden zeigten sich zufrieden. „Europa sagt ja zu unserem Kurs“, unterstrichen am Dienstag die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christian von Boetticher und Wolfgang Kubicki (Foto). Die Kommentare der Kommission zu dem Gesetzentwurf seien allgemeiner Natur und ließen sich „schnell beantworten“, so von Boetticher. Der Kieler Entwurf sieht marktkonforme und in anderen europäischen Staaten bewährte Regelungen bei einem hohen Verbraucherschutzniveau vor, heißt es in einer Presseinformation von Betfair. Damit, so betonen die Schleswig-Holsteiner Regierungsfraktionen, unterscheidet er sich deutlich von dem am 6. April durch die anderen 15 Bundesländer veröffentlichten Eckpunktepapier für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. Mit diesem werde es ein „böses Erwachen“ geben, so der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp. Denn es bringe Netzsperren, Abschottungssteuern und eine willkürliche Beschränkung auf sieben Konzessionen mit sich. Außerdem widerspreche es dem EU-Recht, betonte Wolfgang Kubicki.

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Nachdem der deutsche Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 vom EuGH als europarechtswidrig erklärt wurde, einigten sich am 6. April diesen Jahres 15 Bundesländer auf Eckdaten für einen neuen  Glücksspielstaatsvertrag. Der geplanten Novelle werden von der Industrie, zahlreichen Experten und dem Land Schleswig-Holstein eine „de-facto-Fortführung des Sportwettmonopols“ und „massive Wettbewerbsbeschränkungen“ vorgeworfen. Sie wir derzeit von der EU-Kommission geprüft.

Bernd Grzeszick, Professor am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, sagt: „Ob die geplante Regulierung der anderen 15 Bundesländer dem europarechtlichen Gebot der Regelungskohärenz entsprechen wird, ist nun noch zweifelhafter geworden. Denn neben der Friktion zwischen den weiterhin stark beschränkten Sportwetten einerseits und den weiterhin recht frei zugänglichen Glücksspielautomaten andererseits kommen nun die Differenzen zwischen den Ansätzen der Bundesländer hinzu, und der EuGH hat betont, daß die Kohärenz aus Sicht des Europarechts in Deutschland insgesamt bestehen muß, weshalb der Verweis auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder keine Durchbrechungen erlaubt.“

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