Glücksspielstaatsvertrag immer noch nicht EU-konform

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Wie heise.de berichtet, genügt der aktuelle Gesetztesentwurf für die Neugestaltung des Glücksspiels in Deutschland nicht den Anforderungen des EU-Rechts und gehe außerdem nicht mit der deutschen Verfassung konform. Dies ist das Ergebnis des Staatsrechtlers Bernd Grzeszick, welcher für den Sportwettenanbieter Betfair jüngst ein Gutachten erstellte.

Wie ein Urteil des des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September 2010 bestätigt, bedarf es einer Reformierung des Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer, damit das staatliche Glücksspielmonopol aufrecht erhalten werden kann. Dies liegt vor allem daran, dass von staatlicher Seite aus der Anspruch auf ein Monopol nicht mit der Suchtprävention begründet werden kann, während man gleichzeitig viel Werbung für staatliche Lotterien mache. Außerdem verstoße die momentane deutsche Regelung gegen die EU-Vorgaben zum freien Dienstleistungsverkehr und zur Niederlassungsfreiheit.

Im April einigte sich eine Mehrheit der Ministerpräsidenten auf einen Kompromiss, welcher für eine Neugestaltung eine Experiementierungsphase vorsieht: Der Sportwettenmarkt soll durch sieben Lizenzen, welche an nichtstaatliche Anbieter vergeben werden, teilweise geöffnet werden. Nicht-lizensierte Anbieter sollen dabei durch technische Blockaden aus dem deutschen Online-Markt ausgeschlossen werden. Die Lotterien sollten jedoch weiterhin den Schutz durch das staatliche Monopol genießen.

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Der Staatsrechtler Grzeszick ist der Meinung, dass der Entwurf noch immer das Automatenspiel und Sportwetten inkonsistent behandle. Das mit höherem Suchtpotential verbundene Automatenspiel sei noch immer relativ einfach möglich, während Sportwetten massiv eingeschränkt würden. Die beabsichtigte Beschränkung auf sieben Konzessionen für private Sportwettenanbieter sei unverhältnismäßig und unbegründet. Pferdewetten hingegen könnten von privaten Anbietern unbegrenzt genutzt werden. Eine interessante Annäherung an das Thema gibt es unter folgendem Link.

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