Der viel umstrittene Entwurf zum Glücksspiel Staatsvertrag ist offenbar von der EU-Kommission abgelehnt worden. Nach Angabe des Fachmagazin Sponsors‘ ist die Kommission zum Entschluss gekommen, dass die vorgesehene Neuregelung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Erst im April hatten sich 15 der insgesamt 16 Ministerpräsidenten auf einen Entwurf geeinigt. Der Glücksspiel Staatsvertrag soll den Sportwettenmarkt öffnen und regulieren. Im Entwurf wurde festgelegt, dass bundesweit sieben Konzessionen an Wettanbieter vergeben werden.
Dies ist auch schon der erste Kritikpunkt bei der EU-Kommission, denn eine Begrenzung der Lizenzen ist nicht duldbar. Weitere Kritikpunkte sind geplante Sperrungen von Websites und eine Nichtberücksichtigung von Online Poker.
Die Ministerpräsidenten planen nun bis zum nächsten Treffen im Oktober ihren Entwurf zu überarbeiten, um ihn fristgerecht zu unterzeichnen. Allerdings sind die kritisierten Punkte für einige Länder unumstößlich und somit wird es wohl schwierig für sie, einen Kompromiss zu finden.
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Lediglich Schleswig-Holstein hatte sich schon im Vorfeld um eine weitreichende Öffnung des Marktes eingesetzt und scheint nun von ihrer Voraussicht zu profitieren. Der eigene Entwurf zum Gesetz für eine Regulierung soll nun Mitte August verabschiedet werden, sodass das Gesetz schon Anfang Oktober in Kraft treten kann.
Die ersten Lizenzen könnten damit schon am 1. Januar 2012 von Schleswig-Holstein vergeben werden. Experten vermuten, dass Anbieter, die in Schleswig-Holstein sitzen, auch Kunden aus anderen Bundesländern bedienen dürfen, sodass einem regulierten deutschen Markt nichts im Wege steht.