Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist wohl vor der EU Kommission gescheitert. Wie wir bereits berichteten, gab es vergangene Woche einen Warnschuss aus Brüssel.
Nach Informationen der F.A.Z. hat die Europäische Kommission am Montag dem Wirtschaftsministerium in Berlin eine sogenannte Detailed Opinion übermittelt, in der Bedenken geäußert werden. Das Vertragswerk sollte in dieser Form „nicht verabschiedet“ werden, heißt es in einer bislang nicht veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission. Keine der Behörden wollte sich dazu äußern.
Der Entwurf des neuen Staatsvertrages stellt sich eine teilweise Öffnung des deutschen Marktes für Sportwetten. Es sollen aber nur 7 Konzessionen vergeben werden. Diese Begrenzung, welche die Länder als eine Öffnung ihres bisherigen strikten Wettmonopols verstanden haben möchten, erscheint den EU-Rechtlern jedoch willkürlich gewählt und kaum für einen breiteren Wettbewerb geeignet. Zum anderen planen die Länder, eine gesonderte Konzessionsabgabe von 16,66 Prozent zusätzlich zur normalen Umsatzsteuer zu erheben. Dies wäre für private Anbieter kaum machbar.
Der umstrittene Staatsvertrag hängt nun wohl noch mehr in der Schwebe. Zum Ende des Jahres läuft der aktuelle Vertrag aus und wenn der Entwurf tatsächlich abgelehnt wurde, dann hat man nicht mehr viel Zeit um verschiedene Varianten zu testen. Schleswig Holstein dagegen möchte im Alleingang das staatliche Monopol kippen und private Anbieter in weiten Bereichen zulassen.
quelle: faz.net
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