Bwin macht momentan Schlagzeilen. Vor kurzem berichteten wir vom Datenskandal, in dem zig tausende Daten inklusive Telefonnummern von Kunden an Dritte weitergegeben wurden. Jetzt geht bwin, laut boerse-express.de gegen den Bundesgerichtshof (BGH) vor.
Der BGH hatte sich vor wenigen Tagen für das staatliche Glücksspiel ausgesprochen und unter anderem kommerzielle Internet-Anbieter von Sportwetten und Casinospielen weiterhin in Deutschland verboten.
Er betonte, dass das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspiele über das Internet anzubieten und zu bewerben nicht gegen das Verfassungs- und Europarecht verstößt. Mit dieser Entscheidung stärkt der BGH das staatliche Glücksspiel und bestätigt das Modell des noch gültigen Glücksspielstaatsvertrages.
Bwin und andere Glücksspielanbieter argumentierten, die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages seien europarechtswidrig und würden in unzulässiger Weise die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit beeinträchtigen. Der BGH hat dem nun ausdrücklich widersprochen.
In einer Stellungnahme kündigte der Direktor der deutschen Niederlassung bwin e.K., Jörg Wacker, an, man werde ‚das Urteil prüfen und wenn notwendig rechtliche Schritte einleiten.‘ Notfalls sprach er sogar von einer Verfassungsbeschwerde. „Die heutige Entscheidung des BGH ist mit dieser EuGH-Rechtsprechung nicht vereinbar„, heißt es in der Stellungnahme.
Sportwettenmonopole und Online-Verbote würden nach Ansicht von bwin nicht funktionieren und sind definitv veraltet. Ein neues Zeitalter steht an. Die staatlichen Regulierungsziele würden durch die Öffnung des Marktes nun endlich erreicht und die Verbraucher geschützt.
quelle: boerse-express.de
[cbanner#2]