Am Mittwoch berichteten wir von dem frisch veröffentlichten Rechtsgutachten des US-Justizministeriums (DoJ) und den damit verbundenen positiven Aussichten für eine weitverbreitete innerstaatliche Legalisierung von Online-Poker. Auf diese Nachricht reagierte nicht nur die Poker-Community in den USA euphorisch, sondern auch viele börsennotierte Glücksspielunternehmen konnten in den USA und Europa starke Kursgewinne verzeichnen.
Der Kurs der „bwin.party Digital Entertainment Group“ legte an der Londoner Börse in den vergangenen Tagen um knapp 23 Prozent zu. Grund dafür ist die Einschätzung der stellvertretenden Justizministerin Virginia A. Seitz, dass sich der Wire Act von 1961 lediglich auf „Sportevents und Veranstaltungen“ bezieht. Durch den neuen Standpunkt des DoJ deutet vieles darauf hin, dass Online-Poker zwischenstaatlich betrieben werden kann, wenn der US-Bundesstaat, in dem die Einsätze getätigt werden, Online-Poker legalisiert hat.
Bwin.party, seines Zeichens Mutterunternehmen von Party Poker, hat sich in den vergangenen Jahren in eine gute Ausgangslage gebracht, um von den aktuellen Entwicklungen zu profitieren. Zunächst löste man vor ein paar Jahren seine Probleme mit der US-Regierung. Damals noch als „PartyGaming“ operierend, zog man sich nach der Einführung des Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) 2006 aus den USA zurück. Durch den UIGEA sollte das Glücksspiel im Internet beseitigt werden, ohne es aber direkt zu verbieten. Deshalb untersagte man US-amerikanischen Banken und Kreditkartenfirmen Geldtransaktionen zwischen den Betreibern von Poker- und Casino-Webseiten die sich im Ausland befinden und ihren US-Kunden. Ein herber Schlag für PartyGaming.
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Die beherrschende Position am Markt war praktisch über Nacht weg. Man einigte sich mit den Behörden, zahlte rund 100 Millionen US-Dollar und kehrte den USA den Rücken zu. Anschließend wurde die Konzentration auf das Geschäft in Europa gelegt. Jetzt könnte sich der damalige Rückzug aus den USA als Glücksgriff erweisen, da die von PartyGaming mit dem US-Justizministerium geschlossene Vereinbarung wohl auch für bwin.party gilt.
Außerdem hat man durch die Kooperation mit MGM Resorts und der Boyd Gaming Corporation bereits die Grundlage für eine mögliche Online-Lizenz in den USA gelegt, da diese nach aktuellen Entwürfen zunächst nur an Firmen gehen sollen, die bereits eine Glücksspiellizenz besitzen. Sollte sich der Markt in den USA öffnen, was durch die aktuellen Entwicklungen immer wahrscheinlicher scheint, stünde man also bereits in den Startlöchern, um auf dem US-Markt aktiv zu werden.
Neben bwin.party konnten noch weitere Unternehmen aus dem Online-Glücksspielsektor von den aktuellen Entwicklungen profitieren. Unter anderem legten Playtech Ltd (14,9 %), 888 Holdings (9,03 %), Ladbrokes (3.34 %) und William Hill (3,18%) auf dem Aktienmarkt zu.