Am vergangen Dienstag lehnte es Richter Lewis A. Kaplan ab, die Klage gegen John Campos und Chad Elie fallen zu lassen. Diese hatten einige Punkte in ihrem Antrag auf Klageabweisung ergänzt.
Im ersten Antrag vom 30. September 2011, drehte es sich um die Argumentation, dass Poker nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiel zu deklarieren sei. Somit würden die gültigen Gesetze der USA hier keine Anwendung finden. Infolgedessen sei auch der Zahlungsverkehr rechtens gewesen.
Die Ergänzungen, der beiden Angeklagten, decken sich größtenteils mit dem ursprünglichen Antrag. Hinzu kamen Details zur Entscheidung des amerikanischen Justizministeriums, welches im Dezember 2011 ein Rechtsgutachten erstellte. Dieses besagt, dass der Interstate Wire Act aus dem Jahre 1961 nur auf Sportwetten zutrifft.
Zum einen wird im Antrag aufgeführt, dass der IGBA (Illiegal Gambling Business Act) von 1970, sich in der grundsätzlichen Definition des Glücksspiels sehr ähnelt und aufgrund dessen nicht auf Online Poker anzuwenden ist. Zum anderen können der IGBA und der Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) unterschiedlich ausgelegt werden. Dies war in der Vergangenheit schon öfters der Fall.
Laut Richter Kaplan ist eine Verhandlung unumgänglich, da es in Kriminalfällen üblicherweise keine beschleunigten Verfahren gäbe. Dies wäre, angesichts der vielen Unklarheiten, auch sehr fraglich. John Campos und Chad Elie werden sich vorraussichlich in den nächsten Monaten vor Gericht verantworten müssen.
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