Wie Hochgepokert.com bereits berichtete, wollen die einzelnen Länder außer Schleswig-Holstein, am neuen Glücksspielstaatsvertrag festhalten. Und das trotz Kritik seitens der EU-Kommission und das wohl folgende Vertragsverletzungsverfahren. Jetzt kritisieren auch die einzelnen Wissenschaftler den neuen Staatsvertrag.
Auf einer Tagung an der Universität Hohenheim diskutierten Wissenschaftler am Donnerstag über den neuen Glücksspielstaatsvertrag im Detail und übten dabei massiv Kritik. Das Glücksspielrecht hat normalerweise die Suchtprävention zum Ziel. Doch dies sei hier nicht gegeben. Die angestrebten Maßnahmen sind eher kontraproduktiv.
Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel, sagte: „Zum Schutz der Spieler passiert kaum etwas“. Die Wissenschaftler bei der Tagung waren sich einig, dass neben der Änderung der Spielverordnung die Einführung einer personengebundenen Spielerkarte und der Anschluss der Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten an die bereits für Geldspielgeräte in Spielbanken bestehende Sperrdatei aus suchtpräventiver Sicht vorrangig wären. Dies findet sich aber nicht in dem Entwurf des neuen Glücksspielgesetzes wieder. Hier gibt es hauptsächlich nur das Verbot einer Mehrfachkonzession. Die Automaten in Gaststätten und Imbissbuden werden dabei ganz außer acht gelassen. Somit scheint es, als ob das Glücksspiel durch den neuen Vertrag nur verlagert werden würde – von den Spielhallen in die einzelnen Gaststätten.
Bei der Tagung wurde den Politikern vorgeworfen, unvernünftige Regelungen zu machen. Die Fokussierung des Gesetzgebers auf Spielhallen sei überzogen und die Politik kämpfe mit stumpfen Klingen gegen die Spielsucht. „Der vorgesehene Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen und das Verbot der Mehrfachkonzessionen von Spielhallen sind im Sinne der Suchtprävention nicht zielführend“, so Prof. Dr. Tilman Becker in seinen weiteren Ausführungen. Das Problem seien nicht die Spielhallen, sondern die Gaststätten: „Die Hälfte aller Jugendlichen beginnt dort mit dem Automatenspiel“.