Richter Lewis A. Kaplan hinterfragt die Angemessenheit des Strafrahmens durch die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Staaten im Fall um den Absolute Poker Mitgründer Brent Beckley. Beckley ging im vergangenen Dezember einen Deal mit den rechtlichen Vertretern der USA ein, um mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Vorgeworfen wurde dem Absolute Poker Mitgründer Brent Beckley, ein illegales Unternehmen betrieben zu haben, welches Millionen Dollar an Gewinnen verzeichnete. Ins Rollen kam der Stein durch den Black Friday. In Erwartung eines relativ milden Urteiles, bekannte sich Beckley wegen Bankenbetruges schuldig, sowie gegen den UIGEA (Unlawful Internet Gambling Enforcement Act) verstoßen zu haben. Die Richtlinien dieser Vereinbarung sehen eine Inhaftierung von 12-18 Monaten, eine Beschlagnahmung von $300k und ein mögliches Bußgeld von bis zu $30k vor.
Die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte vereinbarten ursprünglich, dass es keinerlei Abweichungen im Strafmaß geben sollte. Doch Richter Kaplan überzeugte dieser Deal nicht. In einem Beschluss vom 18. Mai stellte er „erschwerende Umstände“ fest, die seiner Meinung nach „in der Kommission nicht angemessen berücksichtigt“ wurden. Damit möchte er ausdrücken, dass sich die Strafe nur auf den geschätzten finanziellen Schaden bezieht und nicht auf die eigentliche Straftat. Infolgedessen beabsichtigt der zuständige Gerichtshof eine höhere Strafe zu verhängen.
Wie auch immer das Urteil ausfallen wird, hat Beckley kein Recht darauf, sein Schuldbekenntnis zurückzuziehen. Damit bleibt ihm nicht viel mehr übrig, als sein Schicksal in die Hände der US-Justiz zu legen.