Neues Gesetz für mehr Jugendschutz und Kampf gegen Spielsucht

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Spielhallen in Rheinland-Pfalz müssen seit 1. Juli die Ausweise ihrer Kunden kontrollieren. Nicht nur Minderjährigen, sondern auch Spieler mit einem Suchtproblem die sich freiwillig haben sperren lassen, wird der Zutritt in Zukunft verweigert. Außerdem dürfen in Spielhallen keine EC-Automaten mehr aufgestellt werden.

Bisher wurde das Alter der Spielhallengäste nur dann kontrolliert, wenn das Personal Zweifel an der Volljährigkeit des Gastes hatte. Das dies nicht immer passierte, zeigt eine Studie des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums von 2011. Laut Studie haben 64% der befragten 4000 Schüler zwischen 12 und 18 Jahren bereits mindestens einmal ein Glücksspielangebot genutzt. Bevorzugt in Kneipen und Spielhallen.

Dies will Rheinland-Pfalz künftig durch stärkere Kontrollen verhindern. Die zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektionen in Rheinland-Pfalz haben dafür acht Stellen vorgesehen, die die Kontrollen verschäft durchführen sollen. Auch so genannte „Test-Einkäufe“ sind geplant und laut Innenministerium gesetzlich geregelt. Demnach werden Minderjährige eingesetzt um Spielhallenbetreiber zu überführen, die sich nicht an das neue Gesetz halten.

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Des Weiteren sind Spielhallen verpflichtet, eine Sperrdatei für Süchtige oder suchtgefährdete Spieler zu führen, denn die Spieler haben nun die Möglichkeit, sich freiwillig für einen bestimmten Zeitraum in beliebig vielen Spielhallen selbst sperren zu lassen. Nach Informationen aus dem Innenministerium ist es geplant, in Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern, eine zentrale Sperrdatei einzurichten. Außerdem ist es nicht mehr gestattet einen Bankautomaten in den Spielhallen aufzustellen. Damit soll das Beschaffen von Bargeld erschwert werden.

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