Erst kürzlich ging mit Purple Lounge Poker wieder eine Online-Pokersite vom Netz, ohne in der Lage zu sein den Spielern ihre Konten auszuzahlen. Nach FullTilt, Absolut Poker, Everleaf und 5050Poker ist das nun der fünfte Fall innerhalb von noch nicht mal zwei Jahren, in denen die Spieler mit Nichts in den geballten Fäusten zurückbleiben. Die Website pokerfuse.com hat sich die Mühe gemacht sich intensiv mit den Schwachstellen von eigentlich strengen Lizenzvorgaben zu beschäftigen. Wir fassen hier die Kernpunkte der Analyse zusammen.
Wenn es um die Regulierung des Online-Gaming Marktes geht und dabei strenge Gesetze und hohe Steuern gefordert werden, stehen sowohl in Europa als auch in den USA immer wieder drei Grundprämissen im Vordergrund. Die Spieler sind zu schützen vor: 1. Spielsucht 2. vom Betreiber manipulierten Spielen und 3. Betrug durch Mitspieler. Der sensibelste Punkt, die Sicherheit der Spielerkonten wird dabei allerdings nach wie vor sträflich vernachlässigt. Noch jede Verordnung hat bisher ihre Achillesferse gezeigt, wenn es darum ging das Geld der Spieler zu schützen.
Dabei wird von den jeweiligen Regulierungsbehörden immer wieder gefordert, dass die lizenzierten Seiten so genannte „segregated player funds“ einrichten, das heißt von dem Firmenkonten getrennte Konten auf denen die Spielerguthaben gelagert sind. Die Malta Lotteries and Gaming Authority (LGA), welche die Lizenzen für die Pleiteunternehmen Everleaf, Purple Lounge Poker, 5050 und auch für das kürzlich in Verruf geratene Revolution Gaming vergeben hat, besitzt genau solch eine Klausel in seinen Lizenzbestimmungen. Warum warten allerdings die Spieler dieser Seiten immer noch auf die Auszahlung ihrer Konten oder müssen im noch schlimmeren Fall mit dem kompletten Verlust ihrer Guthaben rechnen?
Im Zentrum dieser Problematik steht die Frage der Eigentumsrechte. Ein großer Irrtum bezüglich von Bankeinlagen im Allgemeinen besteht darin, dass das Geld sobald es bei einer Bank eingezahlt ist rechtlich nicht mehr Eigentum des Einzahlers ist. Um es einfach auszudrücken: die Bank leiht sich den Betrag von ihrem Kunden und verpflichtet sich vertragsgemäß zur Rückzahlung dieses Betrages. Damit geht der Betrag allerdings in das Eigentum der Bank über.
Bezüglich der Einzahlung auf einer Online-Pokerwebsite ist die rechtliche Situation identisch. Mit einem kleinen aber entscheidenden Unterschied: die bundesstaatliche Einlagensicherung schützt die Guthaben von Banken bis zu einem bestimmten Betrag, für den Fall, dass die Bank pleite geht. Außerdem hat die Bankenaufsicht – theoretisch – die Pflicht die Aktivitäten der Banken und ihre Bonität zu beobachten und im Falle von Fehlentwicklungen einzugreifen.
Für die Online-Gaming Websites gibt es eine solche zentrale Regulierungsbehörde nicht. Zwar müssen die Lizenznehmer vor der Lizenzvergabe strenge Auflagen, wie zum Beispiel die Einrichtung von getrennten Spielerkonten erfüllen, danach haben die Behörden allerdings nur noch begrenzte Möglichkeiten die Aktivitäten ihrer Lizenznehmer zu überprüfen.
Das Ergebnis ist eine Katastrophe. In den Fällen von Everleaf, 5050Poker oder auch Purple Poker Lounge wurden die Gelder aus den Spielerguthaben gegen alle Lizenzauflagen für das operative Geschäft genutzt.
Im Konkursverfahren haben die Spieler nun nicht mehr Rechte, als andere Gläubiger und kommen in der Auszahlung nach den Angestellten der Unternehmen und den Lieferanten erst an dritter Stelle.
Allerdings gibt es auch positive Gegenbeispiele. An allererster Stelle natürlich PokerStars. Der Marktführer hatte nicht nur eine interne wirksame Finanzkontrolle und wirklich getrennten Spielerfonds sondern auch die finanzielle Stärke, um den Black Friday zu überstehen. Innerhalb kürzester Zeit konnten die US-Spieler ausbezahlt werden.
Den Weg maximale Sicherheit für seine Spieler zu gewährleisten, hat PokerStars auf seiner französischen Website gezeigt.
PokerStars.fr beauftragte einen Dritten, vollständig unabhängigen Treuhänder, um die Sicherheit seiner Spielerguthaben zu überprüfen. Der Treuhänder ist ein britisches Unternehmen, das dem internationalen Finanzdienstleister IFG Group PLC gehört.
Einen solchen Treuhänder einzusetzen, ist auch für die anderen Anbieter auf dem Online-Pokermarkt möglich. Allerdings ist das mit Kosten verbunden. Kosten, die im Verhältnis der Verwundbarkeit der Spielerguthaben allerdings überschaubar sind.
Die Lobbyisten bei Online-Pokeranbietern und Lizenzgebern verhindern bisher die Verpflichtung zum Einsatz solch unabhängiger Treuhänder. Doch was können die Spieler für ihre zukünftige Sicherheit tun? Nicht viel. Allerdings bleibt es ihnen in künftigen Diskussionen den Schwerpunkt ihrer Argumentation genau auf diesen Punkt zu legen.
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