Hans-Jörn Arp spricht über den Glücksspielstaatsvertrag

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Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die Reaktionen von Landesregierung und SPD-Fraktionschef Stegner auf die Berichterstattung der Kieler Nachrichten über einen offensichtlichen Interessenkonflikt der im Auftrag der 15 Staatsvertragsbundesländer an der Vergabe von Sportwettenlizenzen beteiligten Anwaltskanzlei (Kieler Nachrichten, S. 1 vom 15. August 2012, Stegners Twitter von 08:45 Uhr am 15. August 2012) scharf kritisiert.

Die Landesregierung hatte erklärt, „Fragen einer möglichen Interessenkollision fallen in die alleinige Verantwortung des hessischen Innenministeriums“. Stegner hatte getwittert: „Die böse schwarzgelbe Koalition in Hessen-hat sich doch tatsächlich gegen schwarzgelbe Zockerfreunde aus Kiel verschworen-so was aber auch!“ 

„Die Interessenkollision der Anwaltskanzlei ist genau so offensichtlich, als wenn man Herrn Dr. Stegner den Vorsitz über einen Schlichtungsausschuss zwischen ihm selbst und Wolfgang Kubicki übertragen würde. Trotzdem wollen SPD, Grüne und SSW dieses Verfahren für Schleswig-Holstein übernehmen. Wenn die Protagonisten der neuen Landesregierung jetzt meinen, sich mit Polemik aus der Verantwortung stehlen zu können, dann wird ihnen spätestens der Europäische Gerichtshof einmal mehr einen Riegel vorschieben“, erklärte Arp in Kiel. 

Die Landesregierung habe dem Landtag den Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer zur Zustimmung vorgelegt (Drucksache 18/79). Bereits in der Einleitung zum Staatsvertrag werde ausdrücklich ausgeführt, dass Hessen für alle Bundesländer die Konzessionsverfahren und Aufsicht für Sportwettenanbieter durchführen solle. Mit Ausschreibung vom 08. August 2012 habe das Land Hessen das Verfahren veröffentlicht. Danach sind private Sportwettenanbieter zur Beantragung einer Konzession gezwungen, Betriebsinterna einer Anwaltskanzlei zur Kenntnis zu geben, die seit Jahren im Auftrag staatlicher Sportwettenanbieter gegen Private vorgeht. 

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Arp: „Damit ist klar: Jeder Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtags wird mit einer Zustimmung zum Staatsvertrag auch seine Zustimmung zum durch das Land Hessen gewählten Verfahren geben“. 

Die Vorstellung, dass ein solches Verfahren von der Europäischen Kommission nicht beanstandet werde, bezeichnete Arp als abwegig. Die CDU-Fraktion habe deswegen für die kommende Landtagssitzung zwei Entschließungsanträge gestellt, mit denen der Landtag zum Einen die Regierung auffordere, das geltende Glücksspielgesetz so lange weiter umzusetzen, bis das Notifizierungsverfahren für den Staatsvertrag abgeschlossen ist. Zweitens wird die Landesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass als Kontaktstelle zur Erteilung von Konzessionen keine Dritten beauftragt werden dürfen, die bereits als Berater und Vertreter des deutschen Lotto- und Totoblocks tätig waren oder sind. 

Arp abschließend: „Grüne und SSW haben in den letzten Wochen ein rechtssicheres Verfahren für den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielsstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer gefordert. In der kommenden Landtagssitzung haben sie Gelegenheit, diese Forderung rechtssicher umzusetzen.“

quelle: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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