Schleswig-Holstein will heute den Rückzug einleiten

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Der Kieler Landtag befasst sich heute mit dem Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel. Die neue Landesregierung von SPD, Grünen und SSW will das besonders liberale Glücksspielgesetz der CDU/FDP-Vorgängerregierung wieder kippen. Es begrenzte bisher die Zahl der Glücksspielanbieter-Lizenzen nicht und erlaubte Online-Pokern.

Sollten Poker-Anbieter tatsächlich Lizenzen bekommen, würde Schleswig-Holstein zum „Eldorado der Schwarzgeldwäscher“, meinte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner. Die neue Regierung strebt an, sich dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 anderen Bundesländer anzuschließen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen appelliert, ihre Entscheidung auf Grundlage der nationalen und internationalen Bewertungen sowohl des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes, als auch des Staatsvertrages der anderen 15 Bundesländer zu treffen. 

Das bisherige schleswig-holsteinische Gesetz wird von den Experten als gelungene und vorbildliche Regulierung insbesondere auch zur Bekämpfung von Geldwäsche bezeichnet. „Und Sie wollen diese vorbildliche Regulierung durch einen Staatsvertrag ersetzen, dessen Tauglichkeit und Europakonformität höchst umstritten sind“, so Arp.

Gerade vor diesem Hintergrund müsse die neue Landesregierung ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten: „Heute ist die erste Lesung, der neue Gesetzentwurf muss von der EU-Kommission notifiziert werden. Bis dahin bleibt unsere Rechtsgrundlage bestehen. Eine zweite Lesung darf erst nach der abschließenden Notifizierung und der rechtskräftigen Veröffentlichung erfolgen. Ansonsten werden Sie sich schadensersatzpflichtig machen“, stellte Arp klar. Der Glücksspielexperte erklärte, er fühle sich durch die starke Kritik von allen Seiten am Glücksspielstaatsvertrag der 15 bestätigt. Eine Notifizierung durch die EU-Kommission sei nicht in Sicht.

„Innenminister Breitner hat das verstanden, die Grünen und der SSW haben es teilweise verstanden, nur Herr Stegner nimmt die Argumente überhaupt nicht wahr“, so Arp. Fakt sei, wenn der Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig sei, dann wäre es die Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Dies zeige auch das vom Bundesland Hessen für alle anderen Bundsländer gewählte Verfahren zur Konzessionierung, bei dem private Anbieter einer Rechtsanwaltskanzlei gegenüber auskunftspflichtig sind, die seit Jahren und bis heute private Anbieter im Auftrag der staatlichen Anbieter verklagt.

Arp wies darauf hin, auch die deutsche Monopolkommission habe gerügt, dass es keinen Grund für die im Staatsvertrag verankerte Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Sportwettenanbieter gebe. Arp appelierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen: „Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu, mit dem diesem Irrweg ein Ende bereitet wird.“

Quelle: dpa / CDU Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

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