Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) ist eine der weltweit renommiertesten Zeitungen aus der Schweiz. Politisch steht dieser Verlag der FDP Schweiz (Die Liberalen) nahe. Der Wirtschaftsredaktor, Markus Städeli (*1974), machte ein Praktikum bei der UBS und schreibt nun für die Sonntagsausgabe der NZZ seit 2007, unter anderem das Editorial „Geldspiegel“.
Eigentlich habe ich den letzten Artikel von Herrn Städeli, „Lottospielern droht eine Doppelbesteuerung“, glatt überlesen. Doch als Mitglied der Facebookgruppe „Poker fürs Schweizer Volk“ fiel mir ein Posting dieses Artikels auf. Dieser beginnt:
Nach dem Triumph kommt der Hammer: Peter Streller* erreicht bei der World Series of Poker in Las Vegas den zweiten Platz. Das bringt ihm ein schönes Preisgeld von beinahe 300’000 Schweizer Franken ein. Aber auch eine happige Nachsteuerforderung. Damit hat Streller nun wirklich nicht gerechnet, denn der Pokergewinne ist ihm abzüglich einer vom Gliedstaat Nevada erhobenen Quellensteuer ausbezahlt worden. Nun macht auch noch der Schweizer Fiskus die hohle Hand.
Ich wurde hellhörig. Das muss Samuel Gerber (http://pokerdb.thehendonmob.com/player.php?a=r&n=164809) betreffen, welcher bei der WSOP 2010 – 2012 immer schön gecasht hatte. Auch Samuel Gerber hatte wie Städeli bei der UBS gearbeitet. Wer wie wir und viele Schweizer Finanzbeamte den hendonmob.com kennen, hat die Klarheit in fünf Sekunden. Peter Streller muss Samuel Gerber sein, und weil sie sich vermutlich noch persönlich kennen, versucht er den Namen nicht zu erwähnen.
Herr Städeli von der NZZ schreibt in seinem Artikel weiter:
Streller (also Samuel Gerber), will das nicht hinnehmen und hat diesen Monat beim Steuerrekursgericht des Kantons Rekurs eingereicht. Offen ist, wie das Gericht die bisherige Auslegung der Steuerverwaltung zu den Doppelsteuerungsabkommen (DBA) beurteilen wird. Denn die Praxis, dass bei einem bereits im Ausland besteuerten Pokergewinn auch noch die Schweizer Steuerbehörden zulangen können, ist von der eidg. Steuerverwaltung (ESTV) abgesegnet. „Gewinne aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen wie Zahlen-Lotto, Sport-Toto, Toto-X oder Wetten auf Pferderennen werden in aller Regel nicht von den DBA erfasst“ sagt ESTV-Sprecher Thomas Brückner. In manchen DBA, wie jenem der USA, sei sogar ausdrücklich festgelegt, dass diese nicht Teil des Abkommens sein. „ Die Gewinne sind in der Schweiz als Einkommen steuerpflichtig“, sofern der Gewinner in der Schweiz wohnhaft ist.“ Dabei sei es egal, ob der Quellenstaat auf die Gewinne ebenfalls eine Steuer erhebe. „Ob solche Gewinne doppelt besteuert werden, hängt von der Gesetzgebung des Quellenstaates ab“, so Brückner.
Das ist für Schweizer Pokerspieler nichts Neues. Denn wer im Hendonmob eingetragen ist und von den Steuerbeamten erkannt wird, der muss zahlen. Das heisst wenn einer 300’000 Schweizer Franken in Las Vegas gewinnt und 100’000 Schweizer Franken jährlich als Bankangestellter verdient, dann muss er für 400’000 Franken steuerbares Einkommen blechen. Damit fällt auch sein reguläres Einkommen gleich in eine wesentlich höhere Steuerprogression und er muss denselben hohen Steuerprozentsatz für sein Einkommen und seinen Gewinn bezahlen. Zudem kann er nur Aufwände geltend machen, welche dieses eine Turnier betreffen. Wenn er jetzt zwei Turniere wie Samuel Gerber gespielt hätte, dann dürfte er nicht einmal die Reise nach Las Vegas absetzen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der USA wurde damals 2009 wegen Milliardenklagen der USA an Grossbanken relativ schnell revidiert und unter Dach und Fach gebracht. Hans-Rudolf Merz (FDP), war auf diesen Vertrag mit den Vereinigten Staaten besonders Stolz, weil er damit den Bankenplatz Schweiz sicherte. Es floss über eine Milliarde Schweizer Franken vorab aus Schweizer Steuergeldern als Einmahlzahlung an die USA, um die Nutzniessung von möglichem Schwarzgeldsündern aus den USA abzugelten. Den schnellen Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens verbuchte er persönlich als grossen Erfolg in seiner politischen Karriere, welche er 2010 beendete. Die Schweizer Touristen und Spieler welche Las Vegas lieben, wurden jedoch explizit vergessen.
Was bleibt ist eine Ungerechtigkeit, welche vor allem in der Schweiz wohnhafte Pokerspieler spüren und doppelt zur Kasse kommen. Zwar kann man die dreissig Prozent, welche an der WSOP bei der Auszahlung direkt abgezogen werden, über den „Kanadaweg“ wieder einfordern, jedoch bleiben selbst dann über zehn Prozent auf der Strecke und im Fall von Samuel Gerber wären dies dieses Jahr über 30’000 USD.
Störender ist die Situation in diesen Debatten, dass ähnlich wie im aktuellen Fall mit Eddy Scharf in Deutschland, Lotto mit Poker verglichen wird. Es wird nicht darüber debattiert, dass Poker nicht denselben Glücksspielanteil aufweist. Dabei ist es wesentlich, dass bei Poker ein Spieler mit den vorab ausgeteilten Karten eine grössere Entscheidungshilfe zur Gewinnerwartung hat, als ein Lottospieler. Zudem kommen bei heutigen gespielten Turnieren, über die Hälfte der gespielten Hände nicht zum Showdown, was auch auf Geschicklichkeit schliessen könnte.
Die Frechheit ist dabei, dass sich die hiesigen Steuerbehörden in den Urteilen genau diese Argumentationen betreffend Geschicklichkeit zurechtlegen, welche aussagen, dass es Spieler gibt, welche mit Poker regelmässig Geld verdienen. Als Beweis drucken sie gleich den Hendon Mob Eintrag aus. Und wenn die Steuerämter eine Regelmässigkeit nachweisen können, dann ist die gesetzliche Grundlage zur Steuererhebung gegeben.
Es würde guttun, wenn Herr Städeli nicht nur an der Oberfläche schreibt. Als Journalist hätte er nämlich eine Superstory, welche die Dreistigkeit der Schweizer Steuerbeamten bezüglich Pokerspielern welche in der Schweiz wohnen beschreiben könnte, und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen könnte, als ich es hier tun kann.
Nur ist das vielleicht etwas viel verlangt, weil der damals höchste Parteigenosse der Zeitung, damals das Doppelsteuerungsabkommen mit den USA verhandelte. Zugegeben: Das ist eine blöde Situation, aber ich glaube ja an das Gute im Journalisten.
Cheers
Martin Bertschi
quelle: nzz.ch
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