ZAK erlaubt Sponsoring durch Sportwetten-Anbieter im TV

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Anbieter von Sportwetten mit beantragter Konzession in Deutschland dürfen nun als Sponsor im TV auftreten. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) entschieden. Das Ausstrahlen von Sportwetten-Werbung bleibt weiterhin verboten.

Am Dienstag hat die ZAK in einer Sitzung in Düsseldorf entschieden, dass Sportwetten-Anbieter Sendungen im deutschen Privatfernsehen sponsern dürfen. Voraussetzung dafür ist eine beantragte Konzession des jeweiligen Anbieters in Deutschland. „Die Duldung von Sponsoring ist vertretbar, weil ein Konzessionsantrag signalisiert, dass der betreffende Anbieter die gesetzlichen Regelungen akzeptiert“, sagte eine Sprecherin der ZAK gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de. Das Sponsoring einer Sendung sei aber nur gestattet, wenn darin kein Werbe-Slogan enthalten ist. Der Vorsitzende der ZAK, Thomas Fuchs, hatte das Vorgehen im Vorfeld der Sitzung mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) abgesprochen.

Klassische Werbung für Sportwetten-Anbieter bleibt aber auch weiterhin verboten. Die ZAK untersagte deshalb dem Sender Sport1 erneut die Ausstrahlung von Sportwetten-Werbung. Sport1 strahlt in seinem Programm schon länger unrechtmäßig Werbung für Wettanbieter aus. Laut dem im Juli verabschiedeten, neuen Glücksspielstaatsvertrag kann zwar in Ausnahmen auch im TV von solchen Anbietern geworben werden – dafür muss aber die Erlaubnis von einer eigens zu diesem Zweck eingerichteten Genehmigungsbehörde eingeholt werden. Da die Änderungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags – zu denen unter anderem diese Behörde, wie auch die Vergabe der 20 neuen Konzessionen für Glücksspiel in Deutschland zählt – erst noch umgesetzt werden müssen, kann wohl erst nach dieser Übergangszeit mit einer möglichen Ausnahme zur Werbung im TV gerechnet werden.

quelle: hjv, news.de

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