Das Thema Glücksspielstaatsvertrag nimmt wohl kein Ende. Viele europäische Länder halten sich an mittlerweile moderne Glücksspielgesetze, die Wettbewerbsfähigkeit und Spielerschutz vereinen. Doch die deutschen Bundesländer (bis auf Schleswig-Holstein) haben mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag komplett den Rückwärtsgang eingelegt. Jetzt folgt nach bereits harter Kritik wohl ein Vertragsverletzungsverfahren.
Schleswig-Holstein hat es vorgemacht. Das von CDU und FDP auf den Weg gebrachte Landesglücksspielgesetz, das auch als Meilenstein gilt, beinhaltet unter anderem die Regulierung von Online-Poker und Online-Casinos. Eng am erfolgreichen Modell Dänemarks orientiert, wird hier ganz klar dokumentiert, wie Spielerschutz und Missbrauchsprävention zusammen mit attraktiven Spielmöglichkeiten zustande kommen kann. Nicht umsonst wurde Guido Schlütz, Leiter der Glücksspielaufsicht im Kieler Innenministerium, auf der Herbsttagung der International Masters of Gaming Law in der letzten Woche als „Gaming Regulator of the Year“ in Europa ausgezeichnet.
Doch die anderen Bundesländer verharren am Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Sogar die aktuell regierende Dänenampel aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband SSW in Schleswig-Holstein, möchte dem Glücksspielstaatsvertrag beitreten und das aktuell noch gültige Landesglücksspielgesetz aufheben. Doch dieser Staatsvertrag wird vor der Europäischen Kommission wohl nicht bestehen können. Selbst die unabhängige Monopolkommission hatte den Staatsvertrag hart kritisiert und das Kieler Modell hoch gelobt. Ein Vertragsverletzungsverfahren steht somit wohl vor der Tür.
Denn die European Gaming and Betting Association (EGBA – Vereinigung der in der Europäischen Union angesiedelten, lizenzierten und regulierten Online-Glücksspiel- und Wettanbieter) hat bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und dieses Verfahren beantragt. Die Bundesländer argumentieren unter anderem mit hoher Suchtgefahr und Geldwäsche bei Online-Poker und Online-Casinos. Deshalb bleibt dieses Thema im neuen Änderungsvertrag tabu. Allerdings hätte man laut EGBA versäumt, die Argumente fundiert darzulegen.
Während also in weiten Teilen Europas der Glücksspielmarkt modern reguliert wird und Modelle wie in Dänemark oder Schleswig-Holstein mehrfach ausgezeichnet werden, herrscht in der deutschen Regierung eine starke Verweigerungshaltung für neue und sinnvolle Wege.
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