Am Mittwoch, 14. November, sollte das brandenburgische Spielhallengesetz im Landtag verabschiedet werden. Allerdings wurde es nun kurzfristig von der EU gestoppt, meldet die Märkische Allgemeine. Da das Spielhallengesetz die Dienstleistungsfreiheit berühre, müsse es von der EU genehmigt werden, so die Begründung des Wirtschaftsministeriums. Dies ist allerdings nicht erfolgt.
Kritiker hatten bereits im Vorfeld auf die Notifizierungspflicht hingewiesen. Trotzdem ist man in Brandenburg davon ausgegangen, dass eine Notifizierung durch die EU nicht nötig ist. Die oppositionelle FDP-Fraktion bezeichnet das Gesetz als europarechtswidrig. „Wir halten diese gesetzlichen Regelungen für den falschen Weg„, so der Fraktionschef Andreas Büttner.
Die Betreiber sollen laut Gesetz künftig auf Werbung verzichten und dürfen ihre Casinos nur noch neutral „Spielhalle“ nennen. Des Weiteren muss ein Mindestabstand von 500 Metern eingehalten werden. Laut Märkische Allgemeine gibt es in der Mark etwa 200 Spielstätten. Vom Abstandsgebot wären etwa 80 betroffen.
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