Es tut sich was in Sachen der österreichischen Pokerapokalypse. Peter Zanoni wehrt sich. Laut eines Artikels der Tageszeitung „Standard“ wurde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eine sogenannte „Individualbeschwerde“ gegen die Neuregelung im Glücksspielgesetz eingebracht. Mit Jahreswechsel droht aktuell allen privaten Cardrooms das Aus und somit ist höchste Eile geboten. Wichtig wird jetzt auch wieder die klassische Frage, ob Poker nun als Glücksspiel, oder doch überwiegend ein Geschicklichkeitsspiel zu werten ist. Das ist deswegen wichtig, weil es sich um die dezidierte Novellierung des GSpG (Glücksspielgesetz) handelt und somit die Zuständigkeiten vorab geklärt werden mussten. Der „österreichische Weg“, Poker als „freies Gewerbe“ stattfinden zu lassen, ist zwar in höchster Gefahr, aber noch ist nicht aller Tage Abend und bis zum 31.12. 2012 kann noch viel passieren.
Zumindest haben die Höchstrichter die Beschwerde offiziell angenommen. Somit wird dem von Peter Zanoni geschaffenen Unternehmen die Gelegenheit gegeben, den Beweis anzutreten, dass die geplante Novellierung verfassungswidrig und außerdem im Rahmen „EU-Dienstleistungsfreiheit“ als unvertretbar anzusehen sei. Gegenüber der APA äußert sich ein Sprecher des Verfassungsgerichtshof dahingehend, dass aus der Einleitung eines Vorverfahrens noch keineswegs auf eine Zulässigkeit der Beschwerde geschlossen werden kann. Die Argumente auf Seite der Betreiber der privaten Cardcasinos bleiben aber zumindest nicht ungehört. Über 19 Jahre hat sich die CCC-Gruppe und deren Anwälte einiges an Routine in diesen Rechtsfragen angeeignet und somit scheint die Schlacht noch keineswegs verloren. Als Turnierspieler braucht man angeblich lediglich „a chip and a chair“. Als Cardcasino Betreiber in Österreich braucht man aktuell gute Anwälte und hoffentlich verständige Juristen beim Verfassungsgerichtshof.
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Quelle: derstandard.at