Pressemitteilung der CDU in Schleswig-Holstein: Die Regierungsfraktionen haben heute (09. Januar 2013) in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Rechts- sowie des Finanzausschusses dem Schleswig-Holsteinischen Landtag die Zustimmung mit dem Ziel des Beitritts zum umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer empfohlen. Da bislang noch keine Reaktion der Europäischen Kommission auf die Antwort der Regierungsfraktionen auf die sehr kritische „Detailed Opinion“ der EU-Kommission zu den Gesetzentwürfen vorliegt und auch das für den 24. Januar 2013 terminierte BGH-Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag aussteht, hatte die CDU-Fraktion beantragt, die Entscheidung zu verschieben.
„Die Küstennebelkoalition ist im Blindflug Richtung Vertragsverletzungsverfahren unterwegs. Vermutlich wollen SPD, Grüne und SSW ihr Vorhaben noch am 23. Januar 2013 durch den Landtag prügeln. Die Möglichkeit, dass der BGH einen Tag später den Glücksspielstaatsvertrag für europarechtswidrig erklärt, nehmen Stegner, von Kalben und Harms billigend in Kauf“, erklärte Hans-Jörn Arp in Kiel.
CDU-Haushaltsexperte Tobias Koch warnte vor daraus resultierenden Schadenersatzforderungen der Glücksspielanbieter: „Die Lage ist heute keine andere, als im Dezember. Im Gegenteil: Die EU-Kommission hat deutliche Bedenken gegen die Pläne formuliert. Diese sind nicht ausgeräumt. Die EU-Kommission hat ausdrücklich die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens benannt. Wer in Kenntnis dieser Risiken ein Gesetz durch den Landtag paukt, spielt Russisches Roulette“, so Koch.
Beide Abgeordneten zeigten sich angesichts früherer Stellungnahmen der Grünen und des SSW erschüttert, dass deren Abgeordnete offensichtlich komplett auf die Stegner-Linie eingeschwenkt seien.
„Dass Herr Stegner in dieser Frage Recht und Fakten ignoriert und seine Fraktion ihm blind folgt, ist seit langem bekannt. Mit dem heutigen Tag haben die Abgeordneten von Grünen und SSW sich in den Zug der Lemminge eingereiht“, so Arp.
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