Eben erreichte die Hochgepokert.com Redaktion eine offizielle Pressemitteilung von der Concord Gruppe, worin sich der Geschäftsführer Peter Zanoni direkt an die Spieler wendet:
KUNDENINFORMATION
Sehr geehrte Kunden!
Wien, 24.01.2013
Im Hinblick auf die aktuelle Medienberichterstattung, dürfen wir Sie zur Klarstellung der tatsächlichen Situation, wie folgt informieren:
1) Strafbarkeit:
Eine strafbare Handlung begeht nur jemand der illegales Glücksspiel veranstaltet. Als Veranstalter kommt nur in Betracht wer das Spiel auf seine Rechnung ermöglicht. Dazu zählen jedenfalls nicht die Spieler!!! Unser Unternehmen vertritt, gestützt auf die Rechtsansicht renommierter Verfassungsjuristen, die Rechtsansicht, dass in den Geschäftsräumlichkeiten der Concord Card Casinos kein illegales Glücksspiel veranstaltet wird.
2) Beschlagnahme:
Der Beschlagnahme unterliegen Eingriffsgegenstände, mit welchen in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wird, dazu zählen zum Beispiel: Kartenspielvorrichtungen, Lose etc.. Keine Eingriffsgegenstände sind jedenfalls Bargeldbeträge oder Kundendepots der Spieler. Die Spielergelder unterliegen sohin keinesfalls einer Beschlagnahme! Die Concord Gruppe übernimmt für die Spielergelder die volle Haftung.
Wir hoffen mit dieser Information, allfällig entstandene Bedenken Ihrerseits betreffend die Teilnahme an einem Pokerspiel in einem Pokersalon der Concord Gruppe ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter ZANONI (Geschäftsführer)
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