Wie bereits mehrmals berichtet, befinden sich der Casino Mogul Steve Wynn und der Softporno Produzent Joe Francis seit einiger Zeit im Rechtsstreit. Angeblich soll Francis $40.000.000 Schadenersatz zahlen. Doch dieser meldet lieber Insolvenz an.
Es fing eigentlich alles ganz harmlos an. Ursprünglich hatte Francis zwei Millionen Dollar Spielschulden bei Wynn gehabt. Francis weigerte sich zu zahlen und geriet offenbar mit dem Chef persönlich aneinander. Und bekam daraufhin – so seine Version – eine ziemlich konkrete Morddrohung von Steve Wynn persönlich via eMail zugesandt. Darin soll Francis angedroht worden sein, ihn „irgendwo in der Mojave-Wüste zu verscharren“. Wynn wies diese Beschuldigungen stets weit von sich: „Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine e-Mail geschrieben. Warum sollte ich dann für Mr. Joe Francis eine Ausnahme machen.“
Im September 2012 ist von einem Gericht in Los Angeles das Urteil gefällt worden. Wynns Anwalt hatte zunächst zwölf Millionen Dollar Schadensersatz wegen emotionaler Bedrängnis und Rufschädigung gefordert. Die Jury setzte in ihrem Urteil noch einen drauf. Francis habe bei seinen Falschaussagen mit besonderer Arglist gehandelt. Deswegen wurde die zu leistende Schadensersatz-Summe auf 20 Millionen Dollar erhöht. Außerdem muss Francis zusätzliche 20 Millionen Dollar zahlen, und zwar als Schadensersatz wegen Diffamierung durch den Prozess an Steve Wynn.
Doch dieser denkt nicht daran zu bezahlen. Im Gegenteil: Mitte der vergangenen Woche meldete die Firma GGW Brands und mehrere Schwestergesellschaften, die ebenfalls Pornos und Magazine produzierte. ‚Unter der Last mehrerer Schadenersatzforderungen in Höhe von insgesamt rund 16 Millionen Dollar wolle man sich neu aufstellen‘, hieß es in einer Mitteilung laut dem Handelsblatt. Durch den Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechts könnte er so mit einem blauen Auge davon kommen, ähnlich wie bei Federated Sports + Gaming.
Dieser Gläubigerschutz stellt eine Erleichterung und einen Schutz für die Unternehmensumstrukturierung dar, denn die Gläubiger müssen sofort ihre Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen einstellen. Ein Unternehmen, dass Insolvenz gemäß Abschnitt 11 beantragt, will sich neu strukturieren und organisieren und eine vollständige Liquidation des Unternehmens vermeiden.