Glücksspiel oder nicht? Das ist hier die Frage. Die geplante Werbeaktion eines Mannheimer Möbelhauses, bei der Kunden auf das Wetter wetten sollten, steht nun beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf dem Prüfstand. Kunden sollten bei der Aktion nach einem Einkauf ihr Geld wieder zurückbekommen, wenn es zu einem bestimmten Zeitpunkt am Stuttgarter Flughafen regnen würde.
Teilnahmeberechtigt waren Kunden, wenn sie zuvor im Aktionszeitraum Waren zum Preis von mindestens 100 Euro gekauft hatten. Falls am Stichtag zwischen 12:00 und 13:00 Uhr mindestens drei Milliliter Niederschlag pro Quadratmeter fallen, sollten diese Kunden ihr Geld zurückbekommen. Der Niederschlag sollte amtlich festgestellt werden
Nun wird die Aktion vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Das Regierungspräsidium vermutet nämlich ein „verstecktes Entgelt“, das bedeutet, dass die Kunden dazu verleitet würden, überhaupt erst in diesem Zeitraum einkaufen zu gehen oder mehr Geld als geplant auszugeben.
Für das Präsidium liege damit ein Fall von Glücksspiel vor und es bedürfe somit besonderer Genehmigungen. Das Möbelhaus teilt diese Meinung nicht und argumentiert damit, dass die Kunden die Waren bereits erworben hätten. Ein Urteil wird für kommenden Montag erwartet.
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