Das Automatenspiel in Spielhallen und Spielbanken soll künftig anders behandelt werden. Während in privat betriebenen Spielhallen zur Bekämpfung der Spielsucht das Rauchen und der Verzehr eines Snacks verboten werden soll, darf in staatlichen Spielbanken auch künftig geraucht und sogar alkoholische Getränke weiterhin ausgeschenkt werden. Diese unterschiedliche rechtliche Behandlung lässt sich nicht erklären.
Mit einem Entwurf für ein neues Spielbankgesetz fordern die Landtagsfraktionen von FDP und CDU für Spielbanken die gleichen hohen gesetzlichen Anforderungen und Auflagen wie für Spielhallen:
„Wer den Spielerschutz sicherstellen will, der kann nicht Spielhallen und Spielbanken unterschiedlich behandeln. Bei einer gemeinsamen Diskussion um das Spielhallengesetz haben die anwesenden Kollegen der SPD und des SSW erklärt, dass es für sie unerheblich ist, ob die Automaten in Spielhallen oder Spielbanken stehen, die Suchtpotenziale seien dieselben. Spielhallen immer stärkere Auflagen aufzuerlegen, bis zum Verbot eines Verzehrs von Schokoriegeln und sie so ihrer wirtschaftlichen Grundlage zu entziehen, während in Spielbanken das Glücksspiel unter Einfluss von Alkohol im Rauchnebel weitergehen darf, ist weder kohärent noch dient es dem Spielerschutz.
Bislang sieht das Gesetz für Präsenzspielbanken beispielsweise vor, dass bis zu 60 Geld- oder Warenspielgeräte aufgestellt werden dürfen. Der Ausschank alkoholischer Getränke ist ebenso erlaubt, wie der Verkauf von Speisen und das Rauchen.
Dies alles ist in Spielhallen verboten, weil es angeblich den Anreiz zum Spielen und damit die Suchtgefahr erhöht. Wir können keine Unterscheidung zwischen Sucht in Spielbanken und Sucht in Spielhallen sehen. Der Spielerschutz muss überall gewährleistet werden, unabhängig wo gespielt wird.“