EU Gerichtshof: Italien darf Online Poker Anbieter nicht sperren

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In einigen Ländern haben die Regierungen Online Glücksspielseiten gesperrt, so etwa geschehen in Griechenland, Bulgarien oder Belgien. Auch Italien hat eine sogenannte Online Gambling Blacklist, auf der zurzeit mehr als 4.500 Seiten stehen und geblockt werden. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verbot von grenzübergreifenden Online Glücksspielseiten gegen das EU Recht verstößt.

Die Richtlinien der EU auf Freiheit der Unternehmen und Freiheit, Dienstleistungen anzubieten, treffen auch auf grenzübergreifendes Online Glücksspiel zu, so heißt es in der Erklärung. Dies betrifft dann Anbieter außerhalb Italiens wie etwa auf Malta angesiedelte E-Gaming Unternehmen, die mit einer italienischen Lizenz ihr Glücksspielangebot Kunden in Italien anbieten. Der Gerichtshof entschied, dass es gegen EU Recht verstößt, wenn EU Mitgliedsstaaten ihren nationalen Glücksspielmarkt begrenzen und Seiten blockieren, um die Monopolstellung der etablierten Anbieter zu wahren.

Italien hatte zuvor alle ausländischen Gaming Seiten blockiert mit dem Vorwand, die Bürger vor Internet Betrug und dem Diebstahl von Passwörtern und Kreditkarteninformationen zu schützen. Kritiker waren aber schon immer der Überzeugung, dass die Gaming Blacklist lediglich dazu diente, das €2 Milliarden Glücksspielmonopol zu schützen, dass dem Stat und einigen wenigen privaten Partnern gehört. Der italienische Internet Anbieter ISP, der die Seiten auf der Blacklist nicht sperrte, riskiert eine tägliche Strafe von €180.000, jedes Mal wenn jemand auf einer Seite der Blacklist spielt.

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