Wie die österreichische Tageszeitung derStandard gestern berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof die Klage der Automatenbetreiber abgewiesen. Der VfGH-Präsident Gerhard Holzinger gab in einer Pressekonferenz bekannt, dass die vorgebrachten Bedenken, dass ein Verbot die Erwerbsfreiheit, dem Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und dem Gleichheitsgebot widerspreche, seien unbegründet. Dies bedeutet, außerhalb der Casinos Austria Filiale in der Kärntnerstrasse, darf weiterhin in Wien kein Glücksspielautomat seit dem 01.01.2015 betrieben werden.
Ganz unerwartet kam dieses Verbot für die Betreiber nicht, denn im Jahr 2010 gab es eine Novelle des Bundes-Glücksspielgesetzes, worin Übergangsfristen bis 2014 der Länder vereinbart wurden. Jedes Bundesland bekam die Möglichkeit kleines Glücksspiel selbst zu regeln unter Einhaltung strenger Auflagen für Spielerschutz und Suchtprävention. Jedoch verzichtete die Wiener Landesregierung darauf.
Das letzte Wort ist in diesem Fall vermutlich noch nicht gesprochen worden, denn die Wiener Glücksspielbetreiber haben zum Teil noch eine jahrelang gültige Automatenbewilligung. In Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich und Kärnten hat die Landesregierung ein Gesetz verabschiedet, das legale Glücksspielautomaten ermöglicht. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg gilt das Verbot bereits seit einiger Zeit.