Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags in Sicht

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gericht-recht-urteil-paragraph-e1314358939483_300x300_scaled_croppHessens Landesregierung hält den Glückspielstaatsvertrag für nicht mehr zeitgemäß und strebt eine Neuregelung der Lizenzvergabe für Sportwetten-Anbieter an. Dazu machten die Hessen nun konkrete Vorschläge an die anderen Bundesländer, um den Glückspielstaatsvertrag zukünftig anzupassen. Fünf Leitlinien wurden dabei beschlossen, die in Deutschland für eine verbesserte Glücksspielregulierung sorgen sollen. Den bisherigen Glücksspielstaatsvertrag kann man somit wohl endgültig als gescheitert betrachten. Die neuen Leitlinien beinhalten nicht nur die Regelung von Sportwetten-Konzessionen in Deutschland, sondern auch eine Regulierung von Poker und Casino Angeboten im Internet. Laut Hessens Landesregierung müsse das eindeutige Ziel jetzt sein, den Glücksspielmarkt im Interesse der Spieler aber auch der Anbieter mit klaren Regeln zu unterlegen und dies so schnell wie möglich umzusetzen.

Die erste Leitlinie besagt, dass das Spielen von Poker und die Nutzung von Casino Angeboten zukünftig erlaubt ist, um den derzeitig herrschenden Schwarzmarkt in Deutschland zu bekämpften. Dies soll unter Einhaltung strenger Vorgaben und Kontrollen hinsichtlich des Spieler- und Jungendschutzes passieren. Eine quantitative Begrenzung seitens der Anbieter so heißt es, soll es dabei nicht geben. Zudem entgehe den Ländern nach Schätzungen Steuereinnahmen in Höhe von 230 Millionen im Jahr.

Auch im Bereich der Sportwetten-Lizenzen ist eine Aufhebung der Begrenzung von Anbietern vorgesehen. Hierbei soll jeder Anbieter, der die rechtlich vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, auch die Möglichkeit haben eine Konzession zu bekommen.

Ein weiterer Punkt der Landesregierung ist die Einführung einer Höchsteinsatzgrenze von €1,000 pro Monat. Unter Berücksichtigung des Spielerschutzes und unter Einhaltung von Suchpräventionen, sollen €1,000 zukünftig die monatliche Höchstgrenze für registrierte Spieler im Internet sein.

Die Punkte 4 und 5 der Leitlinien beziehen sich auf die Zusammenarbeit der einzelnen Bundesländer. Man schlägt vor, ein ländereinheitliches Glücksspielkollegium zu schaffen, das später mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit über Verfahren entscheiden kann, um diese Entscheidungen für alle Länder nach außen umzusetzen. Zudem soll für einen aktiven Spielerschutz gesorgt werden. Hierfür soll eine bundesweite Sperrdatei eingeführt werden, die nicht nur Spielbanken, Lotteriegesellschaften und Sportwetten-Betreiber miteinbeziehen, sondern auch Spielhallen.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie die anderen Bundesländer auf die Vorschläge aus Hessen reagieren werden. Klar ist jedoch, dass aufgrund der andauernden Klagewellen gegen den jetzigen Glückspielstaatsvertrag, schnellstmöglich eine gemeinsame Lösung gefunden werden muss, die sich mit dem europäischen Recht vereinbaren lässt.

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