In Wiesbaden hat das hessische Verwaltungsgericht das Lizenzierungsverfahren für die Vergabe von Sportwetten gestoppt. Das aus Vertretern der einzelnen Bundesländern bestehende Glücksspielkollegium, welches für die Vergabe der Lizenzen zuständig war, wurde von dem Gericht am Freitag für verfassungswidrig und nicht Legitim erklärt. Für Unternehmen, die an einer Sportwetten-Konzession in Deutschland interessiert waren, sei das Verfahren schlicht und ergreifend für zu intransparent erklärt worden. Keiner der Anbieter wusste über die genauen Vergabekriterien bescheid.
Weiterhin kritisierte das Gericht die erst spät hinzugefügten Richtlinien und dessen Gewichtung, die von interessierten Unternehmen zu beachten waren.
Dieser am Freitag getroffene Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichts hat nunmehr Bestand, da ein Anfechtung des Urteils nicht mehr zulässig ist. Damit ist der Glücksspielstaatsvertrag nun endgültig gescheitert.
Wie es jetzt weiter geht ist bislang offen. Vor gut zwei Wochen jedoch, hatte die hessische Landesregierung bereits Vorschläge für eine Neuregelung der Lizenzvergabe bekanntgemacht. Dort beschloss man fünf Leitlinien, die dabei helfen sollen, eine verbesserte Glücksspielregulierung in Deutschland zu schaffen. Eine der Leitlinien befasst sich auch mit der Regulierung von Poker und Casino angeboten im Internet.
Gefragt sind jetzt die anderen Bundesländer, die sich mit den Ideen aus Hessen auseinandersetzen müssen. Klar ist jedoch, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss, die sich auch mit dem europäischen Recht vereinbaren lässt.