Erfreuliche Nachrichten für alle Berufs-Pokerspieler. Der Bundesfinanzhof in München hat in einem zehn Jahre lang andauernden Rechtsstreit nun entschieden, dass berufsmäßige Pokerspieler keine Umsatzsteuer auf ihre Gewinne und Preisgelder bezahlen müssen. Vor gut zehn Jahren hatte ein Pokerspieler aus Nordrhein-Westphalen gegen das Finanzamt geklagt, da dieses sein Pokerspiel als unternehmerische Tätigkeit eingestuft hatte und Umsatzsteuer von ihm verlangte.
Das Gericht hat nun zugunsten des Klägers entschieden mit der Begründung, dass Poker-Gewinne kein Lohn für eine unternehmerische Tätigkeit darstellen. Der Spieler kassiert nicht für seine Teilnahme am Pokerspiel, sondern nur im Falle eines Gewinns.
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes befreit jedoch nicht von der Einkommensteuer auf Pokergewinne. Diese Steuer wird vom Finanzamt auch weiterhin von Profispielern eingefordert.
Das Urteil zu diesem Fall hat der Bundesfinanzhof hier veröffentlicht.