Das Landsgericht Ulm könnte mit einem neuen Urteil bahnbrechende Konsequenzen für den Zahlungsdienstleister PayPal – im Zusammenhang mit Online Casinos – eingeläutet haben, wie das Handelsblatt berichtet.
In 2017 hatte ein Spieler mehr als €9.600 per PayPal in ein Online Casino übertragen und das Geld verzockt. Laut dem Gerichtsurteil des Lansgericht Ulm bekommt er dieses Geld nun von PayPal zurück, plus Zinsen. Das Urteil besagt: „Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt“.
Da Online Glücksspiel in Deutschland immer noch nicht vollständig legalisiert ist, könnte das große Folgen für PayPal haben. Sollte das Urteil in höheren Gerichtsinstanzen bestätigt werden, könnten Klagen von allen Spielern eingereicht werden, die über PayPal Geld ins Casino getragen haben – da sind hohe Summen im Millionenbereich zu erwarten. Ende letzten Jahres hatte PayPal zwar die Zusammenarbeit mit allen Casinoanbietern beendet, weswegen es aktuell keine Probleme mehr geben sollte – rückwirkend lässt sich aber alles einklagen – der aktuelle Fall ist aus dem Jahr 2017.
Dagegen steht ein Urteil aus dem Oktober letzten Jahres vom Landsgericht Wuppertal, das genau das Gegenteil entschied. Ein Kläger hatte hier ebenfalls per PayPal auf eine Casino-Seite Geld eingezahlt und nachdem er das Geld verspielte, es wieder zurückgefordert. „Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner Spieleinsätze.“ entschied das Gericht damals in seinem Urteil. Das Urteil des Landsgericht Ulm ist aktueller – beide Urteile befinden sich aber auf derselben landesgerichtlichen Instanz.
Für den aktuellen Fall hat PayPal verkündet, in Berufung zu gehen und das Gerichtsurteil anzufechten. Nun wird der Fall wahrscheinlich in der nächsthöheren Instanz disktuiert, das wäre das Oberlandesgericht. Bis das Urteil letztendlich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof geht, wird es noch dauern. Beide Urteile zeigen aber, dass Deutschland sich unbedingt in Sachen Online-Glücksspiel reformieren muss. Der aktuelle Grauzonenbereich, in dem sich die meisten Spieler befinden, birgt sowohl für Spieler als auch für Anbieterseite nur mehr Probleme.
Heißt das, ich kann VISA und/oder MASTERCARD jetzt auch verklagen?
Sind doch genauso Finanzdienstleister und das Geld, was bei PS,888 usw. über Kreditkarte eingezahlt …über die Zeit sich verloren hat, sollte dann doch auch bei VISA eingeklagt werden können. Im Prinzip ist Paypal ja auch nur eine „Kreditkarte“ auf Guthabenbasis und unterscheidet sich nicht von Kreditkarten Anbietern…!
Gib mal Adresse vom Richter 🙂